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BGH, 14.03.1973 - 3 StR 8/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fortgesetzte Unzucht mit einer Abhängigen - Unzucht mit einem Kinde - Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Versagung mildernder Umstände
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 14.03.1973 - 3 StR 8/73
Insbesondere im Bereich der Sittlichkeitsdelikte ist bei der Bejahung eines Fortsetzungszusammenhangs Zurückhaltung geboten, wenn es sich um die Frage handelt, ob ein Täter - auf geschlechtlichem Gebiet - von vornherein darauf ausging, einen bestimmten Gesamterfolg durch mehrere zeitlich getrennte, gleichartige Einzelhandlungen herbeizuführen (BGHSt 2, 163, 167). - BGH, 14.06.1955 - 2 StR 136/55
Auszug aus BGH, 14.03.1973 - 3 StR 8/73
Sie können vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden, wenn es die rechtliche Beurteilung des Tatrichters nicht teilt, sondern im Gegensatz zu ihm die Rechtslage für gegeben hält, für welche die Hilfserwägung gelten soll (BGHSt 7, 359 f und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise). - BGH, 24.03.1972 - 2 StR 413/71
Übermäßiger Alkoholgenuss als Strafmilderungsgrund
Auszug aus BGH, 14.03.1973 - 3 StR 8/73
Eine solche Erwägung wäre aber nur zulässig, wenn weiterhin das Wissen des Angeklagten davon festgestellt worden wäre, daß er nach Alkoholgenuß zu Straftaten neige (BGH 2 StR 413/71 - Urteil vom 14. März 1972).